Verfassungsgerichtshof B295/2011

B295/2011Verfassungsgericht11.12.2013

Regest

VfGH / Anlassfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B295/2011

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.2013

Spruch

I.Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.Der Bescheid wird aufgehoben.

II.Das Land Tirol ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.620,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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