Verfassungsgerichtshof B1415/2011

B1415/2011Verfassungsgericht28.11.2013

Regest

Sozialversicherung, Arzneimittel, Rechtsnachfolger, Parteistellung, Kollegialbehörde, Tribunal, Behördenzusammensetzung, Befangenheit, EU-Recht, VfGH / Legitimation

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1415/2011

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.2013
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2013:B1415.2011

Spruch

I.Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

II.Die Beschwerde wird abgewiesen.

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