Verfassungsgerichtshof U825/2012

U825/2012Verfassungsgericht27.11.2013

Regest

Asylrecht, Ausweisung, Ermittlungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof U825/2012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.2013

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung in dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973).

Die bekämpfte Entscheidung wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.400,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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