Verfassungsgerichtshof B1168/2012

B1168/2012Verfassungsgericht27.11.2013

Regest

Religionsgesellschaften, Religionsfreiheit, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Staatskirchenrecht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1168/2012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.2013
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2013:B1168.2012

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

II.Die Beschwerde wird abgewiesen.

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