V17/2013•Verfassungsgerichtshof V17/2013
V17/2013Verfassungsgericht25.11.2013
Sozialversicherung, Unfallversicherung, Entgeltfortzahlung, Zuschüsse, Verjährung
I.Der 2. Satz des §6 der Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Zuschüsse der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt und der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau an Dienstgeber/innen für Entgeltfortzahlung (Entgeltfortzahlungs-Zuschussverordnung), BGBl Nr II 64/2005, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
II.Der Bundesminister für Gesundheit ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.
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