U1749/2012 ua•Verfassungsgerichtshof U1749/2012 ua
U1749/2012 uaVerfassungsgericht25.11.2013
Asylrecht, Ausweisung, Behördenzuständigkeit, Behördenzusammensetzung, Asylgerichtshof
I.Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtene Entscheidung in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Die Entscheidung wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.160, bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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