Verfassungsgerichtshof B828/2013 ua

B828/2013 uaVerfassungsgericht21.11.2013

Regest

Religionsgesellschaften, VfGH / Legitimation, Beschwer

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B828/2013 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.11.2013

Spruch

I.Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen den Bescheid der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur vom 28. Februar 2013, ZBMUKK-12.056/0005-KA/2012, richtet, zurückgewiesen.

II.Soweit sich die zweitbeschwerdeführende Partei gegen den Bescheid der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur vom 15. März 2013, ZBMUKK-9.060/0003-KA/2013, richtet, wird die Beschwerde zurückgewiesen.

III.1. Soweit sich die erstbeschwerdeführende Partei gegen den Bescheid der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur vom 15. März 2013, ZBMUKK-9.060/0003-KA/2013, richtet, wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

2. Insoweit wird die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

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