B629/2013•Verfassungsgerichtshof B629/2013
B629/2013Verfassungsgericht21.11.2013
VfGH / Wiedereinsetzung, elektronischer Rechtsverkehr
I.Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgewiesen.
II.Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.