Verfassungsgerichtshof B683/2013

B683/2013Verfassungsgericht03.10.2013

Regest

Datenschutz, Rechnungshof, Rundfunk, Nationalrat, Behördenzuständigkeit, berufliche Vertretungen, EU-Recht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B683/2013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.10.2013
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2013:B683.2013

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.