Verfassungsgerichtshof U2576/2012

U2576/2012Verfassungsgericht02.10.2013

Regest

Asylrecht, Ausweisung, EU-Recht, Auslegung, Kinder, Behördenzuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof U2576/2012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.10.2013

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung in dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl 390/1973).

Die Entscheidung wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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