Verfassungsgerichtshof B327/2012 ua

B327/2012 uaVerfassungsgericht02.10.2013

Regest

Eisenbahnrecht, Umweltschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung, VfGH / Anlassfall, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B327/2012 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.10.2013

Spruch

I.Die Behandlung der Beschwerden wird abgelehnt.

II.Der Bund (Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie) ist schuldig, der zu B327/2012 beschwerdeführenden Partei die mit € 2.620,− bestimmten Prozesskosten zu Handen ihres Rechtsvertreters binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

III.Die Beschwerden werden dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

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