A2/2012•Verfassungsgerichtshof A2/2012
A2/2012Verfassungsgericht02.10.2013
VfGH / Klagen, Zivilrecht, Geldstrafe, Vollstreckungsverjährung
I.Die Klage wird abgewiesen.
II.Der Kläger ist schuldig, dem Bund zuhanden der Finanzprokuratur die mit € 297,92 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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