Verfassungsgerichtshof B45/2013

B45/2013Verfassungsgericht01.10.2013

Regest

Prostitution, Polizeirecht, Erwerbsausübungsfreiheit, Auslegung verfassungskonforme

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B45/2013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.10.2013
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2013:B45.2013

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II.Das Land Vorarlberg ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.620,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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