Verfassungsgerichtshof B1208/2012

B1208/2012Verfassungsgericht01.10.2013

Regest

Bettelverbot, Sicherheitspolizei örtliche, Polizei, Sicherheitspolizei, Ordnungsstörung, Doppelbestrafungsverbot

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1208/2012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.10.2013
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2013:B1208.2012

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973).

Der Bescheid wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) und das Land Wien sind schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.400,– bestimmten Prozesskosten je zur Hälfte binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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