U1937/2012 ua•Verfassungsgerichtshof U1937/2012 ua
U1937/2012 uaVerfassungsgericht25.09.2013
Asylrecht, Ermittlungsverfahren, Neuerungsverbot, EU-Recht
Die Beschwerdeführerinnen sind durch die angefochtenen Entscheidungen weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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