A12/2012•Verfassungsgerichtshof A12/2012
A12/2012Verfassungsgericht25.09.2013
VfGH / Klagen, Liquidierungsklage, Insolvenzrecht, Arbeitslosenversicherung
I.Die Klage wird abgewiesen.
II.Der Kläger ist schuldig, dem Bund zuhanden der Finanzprokuratur die mit € 185,76 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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