WIII4/2013•Verfassungsgerichtshof WIII4/2013
WIII4/2013Verfassungsgericht18.09.2013
Volksbefragung, Bundeshauptstadt Wien, VfGH / Legitimation, Rechte subjektive öffentliche, Gemeinderat, Bezirksvertretungen, Partei politische, Wahlen, Wahlrecht aktives, Gemeinderecht, Wirkungsbereich eigener, demokratisches Grundprinzip, EU-Recht Richtlinie
Die Anfechtung wird zurückgewiesen.
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