B1545/2010•Verfassungsgerichtshof B1545/2010
B1545/2010Verfassungsgericht17.09.2013
VfGH / Anlassfall
I.Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.Der Bescheid wird aufgehoben.
II.Das Land Oberösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreter die mit € 2.620,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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