Verfassungsgerichtshof B1545/2010

B1545/2010Verfassungsgericht17.09.2013

Regest

VfGH / Anlassfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1545/2010

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.2013

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.Der Bescheid wird aufgehoben.

II.Das Land Oberösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreter die mit € 2.620,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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