B1450/2012•Verfassungsgerichtshof B1450/2012
B1450/2012Verfassungsgericht16.09.2013
Rechtsanwälte, Berufsrecht
I.Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
II.Der Antrag auf Abtretung wird abgewiesen.
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