WIII1/2013•Verfassungsgerichtshof WIII1/2013
WIII1/2013Verfassungsgericht13.09.2013
Volksbefragung, Gemeinderecht, Wirkungsbereich eigener, Verordnungsbegriff, VfGH / Legitimation, VfGH / Anlassverfahren, VfGH / Anlassfall
Der Anfechtung wird stattgegeben.
Das Verfahren zur Volksbefragung betreffend die Errichtung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Grabern vom 20. Jänner 2013 wird zur Gänze aufgehoben.
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