Verfassungsgerichtshof WIII1/2013

WIII1/2013Verfassungsgericht13.09.2013

Regest

Volksbefragung, Gemeinderecht, Wirkungsbereich eigener, Verordnungsbegriff, VfGH / Legitimation, VfGH / Anlassverfahren, VfGH / Anlassfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof WIII1/2013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.09.2013

Spruch

Der Anfechtung wird stattgegeben.

Das Verfahren zur Volksbefragung betreffend die Errichtung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Grabern vom 20. Jänner 2013 wird zur Gänze aufgehoben.

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