B589/2013•Verfassungsgerichtshof B589/2013
B589/2013Verfassungsgericht13.09.2013
Ziviltechniker Kammer, Disziplinarrecht, fair trial, Klarheitsgebot
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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