B492/2013•Verfassungsgerichtshof B492/2013
B492/2013Verfassungsgericht13.09.2013
Lehrer, Landeslehrer, Parteistellung Dienstrecht, Dienstrechtsverfahren, Besetzungsvorschlag
I.Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.Der Bescheid wird aufgehoben.
II.Das Land Niederösterreich ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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