Verfassungsgerichtshof B389/2013

B389/2013Verfassungsgericht13.09.2013

Regest

Dienstrecht, Weisung, Verwaltungsverfahren, Feststellungsbescheid, Rechte subjektive öffentliche, Bindung (der Verwaltungsbehörden an Bescheide), VfGH / Legitimation

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B389/2013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.09.2013

Spruch

.Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.Der Bescheid wird aufgehoben.

II.Die Stadt Wien ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.640,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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