B374/2013 ua•Verfassungsgerichtshof B374/2013 ua
B374/2013 uaVerfassungsgericht13.09.2013
Dienstrecht, Bezüge, Zulage, Nebengebühren, Ersatz zu Unrecht empfangener Leistungen, Verordnung Kundmachung
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerden werden abgewiesen.
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