B365/2013•Verfassungsgerichtshof B365/2013
B365/2013Verfassungsgericht13.09.2013
VfGH / Ablehnung eines Mitgliedes, VfGH / Zuständigkeit, VfGH / Abtretung
I.Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
II.Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.
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