Verfassungsgerichtshof B349/2013

B349/2013Verfassungsgericht13.09.2013

Regest

Dienstrecht, Disziplinarrecht, Dienstrechtsverfahren, Einleitungsbeschluss (Disziplinarverfahren), Bescheid verfahrensrechtlicher, Anwendbarkeit AVG, Abänderung und Behebung von amtswegen, VfGH / Präjudizialität, Behördenzuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B349/2013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.09.2013

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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