B188/2013•Verfassungsgerichtshof B188/2013
B188/2013Verfassungsgericht13.09.2013
Dienstrecht, Versetzung, Verwendungsänderung, Post- und Telegraphenverwaltung, Ermittlungsverfahren
I.Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.Der Bescheid wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.620,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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