Verfassungsgerichtshof U2679/2012

U2679/2012Verfassungsgericht12.09.2013

Regest

Asylrecht, Ausweisung, Ermittlungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof U2679/2012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.09.2013

Spruch

I.1. Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung, soweit damit seine Beschwerde gegen die Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet abgewiesen worden ist, in dem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.

Die Entscheidung wird insoweit aufgehoben.

2. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

II. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.620,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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