Verfassungsgerichtshof U2346/2012

U2346/2012Verfassungsgericht12.09.2013

Regest

Asylrecht, Ausweisung, EU-Recht Richtlinie, Auslegung gemeinschaftsrechtskonforme, Bescheidbegründung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof U2346/2012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.09.2013
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2013:U2346.2012

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung in dem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.Die Entscheidung wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.620,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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