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V63/12•Verfassungsgerichtshof V63/12
V63/12Verfassungsgericht12.03.2013
Energierecht, Elektrizitätswesen, Determinierungsgebot, Vertrauensschutz, VfGH / Bedenken
I.Der Antrag, §4 Abs1 Z8 der Verordnung der Regulierungskommission der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft, mit der die Entgelte für die Systemnutzung bestimmt werden (Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2012 – SNE-VO 2012), BGBl Nr II 440/2011, als gesetzwidrig aufzuheben, wird abgewiesen.
II.Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
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