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G106/12 ua•Verfassungsgerichtshof G106/12 ua
G106/12 uaVerfassungsgericht01.03.2013
Staatsbürgerschaftsrecht, Behinderte, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Anlassverfahren, VfGH / Verwerfungsumfang
I.§10 Abs1 Z7 des Bundesgesetzes über die österreichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 – StbG 1985), BGBl Nr 311/1985 (Wv.), in der Fassung BGBl I Nr 37/2006 sowie Abs5 leg.cit. in der Fassung BGBl I Nr 122/2009 werden als verfassungswidrig aufgehoben.
II.Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2014 in Kraft.
III.Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
IV.Die aufgehobenen Gesetzesbestimmungen sind auch in den am 1. März 2013 beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen Fällen nicht mehr anzuwenden.
V.Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
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