Verfassungsgerichtshof B358/12 ua

B358/12 uaVerfassungsgericht22.02.2013

Regest

Personenstandswesen, Devolution, Säumnis, Bindung (der Verwaltungsbehörden an VwGH)

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B358/12 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.2013

Spruch

I.Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die jeweils mit € 2.400,–, also insgesamt € 4.800,–, bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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