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V36/12•Verfassungsgerichtshof V36/12
V36/12Verfassungsgericht21.02.2013
Straßenpolizei, Geschwindigkeitsbeschränkung, Verordnungserlassung, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Formerfordernisse
I.Die Verordnung des Stadtsenates Graz vom 20. Jänner 2010, ZA 10/1-034383/2009-0005, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
II.Die Steiermärkische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt für die Steiermark verpflichtet.
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