Verfassungsgerichtshof B1506/12

B1506/12Verfassungsgericht21.02.2013

Regest

Fremdenpolizei, Privat- und Familienleben, Aufenthaltsverbot, Fremdenrecht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1506/12

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.2013

Spruch

I.Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander sowie auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.Der Bescheid wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.400,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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