Verfassungsgerichtshof G107/78; G49/79

G107/78; G49/79Verfassungsgericht30.01.1980

Regest

Finanzverfahren, Selbstbemessung (Finanzverfahren), VfGH / Präjudizialität, Nachsicht (von Abgabenschuldigkeiten), VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Feststellung Wirkung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G107/78,G49/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.1980

Spruch

§149 Abs2 und 3 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien 21/1962, idF vor Inkrafttreten des Gesetzes vom 27. Juni 1978, LGBl. für Wien 28/1978, mit dem die Wr. Abgabenordnung - WAO geändert wird, waren verfassungswidrig.

Die Gesetzesstellen sind nicht mehr anzuwenden.

Der Landeshauptmann von Wien ist zur unverzüglichen Kundmachung der Feststellung im Landesgesetzblatt für Wien verpflichtet.

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