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B351/79•Verfassungsgerichtshof B351/79
B351/79Verfassungsgericht28.02.1980
Verwaltungsstrafrecht, Strafvollzug, Vollstreckung, Verjährung, Vollstreckungsverjährung, Festnehmung
Der Beschwerdeführer ist dadurch, daß er von Organen der Bundespolizeidirektion Graz
a) am 31. Juli 1979 um etwa 14 Uhr festgenommen und anschließend bis 2. August 1979, 19.30 Uhr, im Polizeigefangenenhaus Graz angehalten wurde und
b) am 3. August 1979 um etwa 11.45 Uhr festgenommen und anschließend bis 3. September 1979, 7.30 Uhr, im Polizeigefangenenhaus Graz angehalten wurde
im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden.
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