Verfassungsgerichtshof B66/77

B66/77Verfassungsgericht29.02.1980

Regest

Bescheiderlassung, Verwaltungsverfahren, Vollstreckungshandlung, Zustellung, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B66/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.02.1980

Spruch

Der Beschwerdeführer ist dadurch, daß der Magistrat der Stadt Wien im Oktober 1976 bewirkt hat, daß der Dienstgeber des Beschwerdeführers einen Geldbetrag von 1820,90 S aus den Bezügen des Beschwerdeführers einbehalten und der Stadt Wien überwiesen hat, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

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