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B66/77•Verfassungsgerichtshof B66/77
B66/77Verfassungsgericht29.02.1980
Bescheiderlassung, Verwaltungsverfahren, Vollstreckungshandlung, Zustellung, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt
Der Beschwerdeführer ist dadurch, daß der Magistrat der Stadt Wien im Oktober 1976 bewirkt hat, daß der Dienstgeber des Beschwerdeführers einen Geldbetrag von 1820,90 S aus den Bezügen des Beschwerdeführers einbehalten und der Stadt Wien überwiesen hat, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
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