Verfassungsgerichtshof V14/80

V14/80Verfassungsgericht08.05.1980

Regest

VfGH / Prüfungsgegenstand, VfGH / Präjudizialität, Verordnung, RechtsV, VerwaltungsV, Verordnung Kundmachung, VfGH / Aufhebung Wirkung, Finanzverfahren, Gebühr (GebG)

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V14/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.05.1980

Spruch

Der Erlaß des Bundesministers für Finanzen vom 17. Juni 1977, Z 110750/2-IV/11/77, AÖFV 174/1977, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Der aufgehobene Erlaß ist auch auf die vor der Aufhebung verwirklichten Tatbestände nicht mehr anzuwenden.

Der Bundesminister für Finanzen ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Bundesgesetzblatt verpflichtet.

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