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G117/78•Verfassungsgerichtshof G117/78
G117/78Verfassungsgericht08.05.1980
VfGH / Legitimation, VfGH / Präjudizialität, Hochschulen Organisation, VfGH / Organisation, VwGH / Organisation
1. Der Antrag, §30 Abs5 zweiter Satz des Universitäts-Organisationsgesetzes - UOG, BGBl. 258/1975, als verfassungswidrig aufzuheben, wird zurückgewiesen.
§111 Abs4 erster und zweiter Satz des Universitäts-Organisationsgesetzes - UOG, BGBl. 258/1975, als verfassungswidrig aufzuheben,
§12 Abs3 litb und litc des Universitäts-Organisationsgesetzes - UOG, BGBl. 258/1975, als verfassungswidrig aufzuheben bzw. auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit im Zeitraum vor der BVG-Nov. 1977 (Bundesverfassungsgesetz vom 18. Oktober 1977, BGBl. 539/1977) zu erkennen, wird keine Folge gegeben.
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