Verfassungsgerichtshof A1/80

A1/80Verfassungsgericht06.06.1980

Regest

VfGH / Klagen, Zivilrecht, Bereicherung, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A1/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.06.1980

Spruch

Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei einen Betrag von 539,30 S binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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