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B580/78•Verfassungsgerichtshof B580/78
B580/78Verfassungsgericht07.06.1980
Kollegialbehörde, Patentanwälte, Disziplinarrecht Patentanwälte, VfGH / Instanzenzugserschöpfung, VfGH / Verfahrenshilfe
1. Die Beschwerde wird, insoweit sie sich gegen den Bescheid des Disziplinarsenates für Patentanwälte beim Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie vom 22. August 1978 richtet, abgewiesen.
2. Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen den Bescheid des Disziplinarrates bei der Österreichischen Patentanwaltskammer vom 21. Feber 1978 richtet, zurückgewiesen.
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