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G39/80; V41/77; B291/80•Verfassungsgerichtshof G39/80; V41/77; B291/80
G39/80; V41/77; B291/80Verfassungsgericht11.06.1980
Auslegung eines Antrages, VfGH / Individualantrag, Gewerberecht, Gelegenheitsverkehr, Taxis, VfGH / Fristen
1. Die Anträge auf Aufhebung des §10 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes und des §36 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr werden zurückgewiesen.
2. Die Beschwerde gegen die am 27. August 1977 nach den Behauptungen des Antragstellers von der Bundespolizeidirektion Wien an seinen Dienstgeber gerichtete "Weisung" wird zurückgewiesen.
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