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WI-7/79•Verfassungsgerichtshof WI-7/79
WI-7/79Verfassungsgericht18.06.1980
Wahlen, Stimmzettel, Gemeinderecht, Wirkungsbereich eigener, Vorstellung, Wahlanfechtung administrative, Wahlvorschlag, Parteibezeichnung, VfGH / Kosten
Der Wahlanfechtung wird stattgegeben.
Das Wahlverfahren betreffend die am 7. Oktober 1979 durchgeführte Wahl des Gemeinderates der Stadt Linz wird beginnend mit dem Beschluß der Stadtwahlbehörde vom 28. September 1979, der feststellte, daß die Parteibezeichnung "Kommunistischer Bund Österreichs (KB)" eindeutig von der Parteibezeichnung "Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ)" zu unterscheiden sei, aufgehoben.
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