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WI-10/79•Verfassungsgerichtshof WI-10/79
WI-10/79Verfassungsgericht21.06.1980
Wahlen, Wahlvorschlag, Auslegung, Zivilprozeß, Beweise, Verwaltungsverfahren, Bindung (der Verwaltungsbehörden an VfGH)
Der Wahlanfechtung wird stattgegeben.
Das Verfahren betreffend die am 30. September 1979 durchgeführte Wahl zum Tir. Landtag wird in folgendem Umfang aufgehoben:
a) das Wahlverfahren im Wahlkreis Nr. 5 Ost von dem mit der Entscheidung der Kreiswahlbehörde über die Zulässigkeit des Wahlvorschlages der Wählergruppe "Tiroler Mittelstand" am 6. September 1979 beginnenden Teil,
b) das zweite Ermittlungsverfahren.
Dem Antrag, das Verfahren hinsichtlich der Wahlen zum Tir. Landtag am 30. September 1979 zur Gänze aufzuheben, wird keine Folge gegeben.
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