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B392/77; B393/77•Verfassungsgerichtshof B392/77; B393/77
B392/77; B393/77Verfassungsgericht26.06.1980
Wahlen, Wahlrecht aktives, Wählerevidenz, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Verwaltungsverfahren, Anwendbarkeit AVG
Die Beschwerdeführer sind dadurch, daß sie anläßlich der Wahl in den Landtag des Burgenlandes 1977 aus dem Wählerverzeichnis der Gemeinde Neustift bei Güssing gestrichen worden sind, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Wahlrecht verletzt worden.
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