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V53/79•Verfassungsgerichtshof V53/79
V53/79Verfassungsgericht27.06.1980
VfGH / Prüfungsgegenstand, RechtsV, Sozialversicherung, Auslegung, Selbstverwaltungsrecht, Satzung, Verordnungserlassung, Rückwirkung, Verordnung Kundmachung, Beitragsgrundlagen (Sozialversicherung)
1. Die Verordnung des Vorstandes der Stmk. Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte betreffend die Festsetzung von Pauschbeträgen gem. §44 Abs3 ASVG für Trinkgelder im Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe, kundgemacht als Amtliche Verlautbarung Nr. 1/1979 in Nr. 1 der Fachzeitschrift "Soziale Sicherheit", Jahrgang 1979, ausgegeben am 15. Jänner 1979, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
2. Der Bundesminister für soziale Verwaltung ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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