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V36/77•Verfassungsgerichtshof V36/77
V36/77Verfassungsgericht10.10.1980
Lebensmittelrecht, nulla poena sine lege, Strafrecht, Verwaltungsstrafrecht, Blankettstrafnorm
Die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 2. Feber 1977, BGBl. 89, über Extrawurst wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Verordnung ist auch auf die vor der Aufhebung verwirklichten Tatbestände nicht mehr anzuwenden.
Der Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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