Verfassungsgerichtshof V27/80; V28/80

V27/80; V28/80Verfassungsgericht23.10.1980

Regest

VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Präjudizialität, Getränkesteuer Wien

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V27/80,V28/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.10.1980

Spruch

ArtII Abs1 der Verordnung der Wr. Landesregierung vom 24. Feber 1948, LGBl. 12, zur Durchführung des Getränkesteuergesetzes, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die aufgehobene Bestimmung ist auch auf die vor ihrer Aufhebung verwirklichten Tatbestände nicht mehr anzuwenden.

Die Wr. Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt verpflichtet.

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