Verfassungsgerichtshof G38/80

G38/80Verfassungsgericht23.10.1980

Regest

Kompetenz Bund - Länder Jagdwesen, Kompetenz Bund - Länder, Sanierung, Auslegung Verfassungs-, Bedarfskompetenz, Jagdrecht, Jagdkarte, Ermessen, Verwaltungsverfahren Wirkung aufschiebende, Wirkung aufschiebende Berufung, VfGH / Fristen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G38/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.10.1980

Spruch

§60 Abs5 des Jagdgesetzes, Vbg. LGBl. 5/1948, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

Der Landeshauptmann von Vbg. ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.

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