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G38/80•Verfassungsgerichtshof G38/80
G38/80Verfassungsgericht23.10.1980
Kompetenz Bund - Länder Jagdwesen, Kompetenz Bund - Länder, Sanierung, Auslegung Verfassungs-, Bedarfskompetenz, Jagdrecht, Jagdkarte, Ermessen, Verwaltungsverfahren Wirkung aufschiebende, Wirkung aufschiebende Berufung, VfGH / Fristen
§60 Abs5 des Jagdgesetzes, Vbg. LGBl. 5/1948, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
Der Landeshauptmann von Vbg. ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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