Verfassungsgerichtshof A2/77

A2/77Verfassungsgericht27.11.1980

Regest

VfGH / Klagen, Amtshaftung, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A2/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.1980

Spruch

Das Klagebegehren wird abgewiesen.

Die Stadt Wien ist schuldig, dem Kläger 4% Zinsen von S 1.820,90 ab 11. Juli 1977 bis 4. November 1980 sowie die mit S 617,76 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Die Einrede der Gegenforderung von S 1.800,93 wird zurückgewiesen.

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